§7 Abs.1
(1) Ein Konflikt entsteht nach einer nicht erfüllten Forderung, mehrmaligem Zinken und vor dem Kriegsvertrag.
(2) Jede Gestellte Forderung muss mit Clip widerlegt werden können!
(3) Ein Konflikt muss sobald die gestellte Forderung nicht erfüllt wurde im Frakdiscord angemeldet werden!
(4) Der Grund/Die Situation, weshalb die Forderung gestellt wurde, muss ebenso als Clip vorliegen um eine Forderung stellen zu können. Dieser Clip muss auf Anfrage während des Konflikts zu jeder Zeit vorgezeigt werden können.
§7 Abs.2
(1) Man hält sich dennoch an jede Regel beim Fraktion Regelwerk wie auch Server Regelwerk.
(2) Ausnahme, wenn die Regel in dem Konflikt Regelwerk die Regel überschreibt.
§7 Abs.3
Sofern die Partei die die Forderung gestellt hat zinkt, ist die gestellte Forderung hinfällig.
Die Partei der die Forderung gestellt wurde muss das Zinken mit einem Clip beweisen
können.
§7 Abs.4
(1) Schusscalls sind trotzdem von nöten, außer bei großen Streetfights.
(2) Schusscalls müssen mit einem Clip widerlegt werden können !
(3) Bei einem offensichtlichen Baseraid wird kein Call benötigt !
§7 Abs.5
Bei einem Konflikt dürfen beide Parteien ausschließlich Fraktionsautos benutzen.
§7 Abs.6
Alle Kampfhandlungen in einem Konflikt müssen aufgenommen und für mindestens 3 Tage aufbewahrt werden.(Verstoß dieser Regel wird mit einem Permanenten Bann geahndet)
§7 Abs.7
(1) Zu jedem Zeitpunkt in einem Konflikt muss die eigene, wie auch Gegner Partei dauerhaft erkenntlich sein, daher sind nur einheitliche Outfits gestattet.
(2) Ausnahme hierbei, wenn es sich um ein Teil des Outfits handelt damit man beispielsweise Caller mit dem Backstep unterscheiden kann.
§7 Abs.8
(1) Der Konflikt endet mit der erfüllten Forderung.
(2) Sollte der Konflikt sich über die dritte Forderung hinaus ziehen, muss von der Partei, welche die vierte Forderung stellen möchte, ein Kriegsvertrag eingereicht werden. Ab hier tritt das normale Kriegsregelwerk in Kraft.
§7 Abs.9
(1) Jede Partei darf nur mit 30 Mitgliedern in einem Konflikt agieren.
(2) Während eines Konflikts dürfen keine weiteren Mitglieder in die Fraktion eingeladen werden. Diese Regelung gilt ab dem Stellen der Forderung.
§7 Abs.10
(1) Sollte sich eine Fraktion in einem Konflikt befinden, so darf an diese Fraktion von einer dritten Partei keine weitere Forderung gestellt werden, solange der Konflikt anhält.
(2) Sollte eine, sich im Konflikt befindende, Fraktion aggressiv gegen eine andere handeln, kann eine Forderung an Diese nach Abschluss des Konflikts gestellt werden.
(3) Diese Regel verfällt, sofern die Fraktion, welche sich im Konflikt befindet, mehrfach aggressiv gegen eine Dritte Partei handelt.